Die SPD Stadtratsfraktion handelt pflichtbewusst für die Stadt Schöningen und Ihre Bürgerinnen und Bürger. Die für gestern angesetzte Sitzung des Rates der Stadt Schöningen ist aufgrund etlicher wichtiger Punkte erforderlich.
Die nicht aufschiebbaren Tagesordnungspunkte sind u.a.:
- Vereidigung des Bürgermeisters
- Feststellung des Mandatsverzichts und Neubesetzung des Sitzes (die Handlungsfähigkeit des Rates muss gewährleistet bleiben)
- Anpassung der Kindertagesstättensatzung (Implementierung der Masernimpfpflicht, Ausschlussmöglichkeit bei Nichtnutzung eines belegten Platzes und die flexible Beendung der Vertragseigenschaft zur Einschulung)
- Entlassung und vor allem die Ernennung von Führungskräften der Feuerwehr Schöningen zum 01.04.2020 (Diese insgesamt vier Tagesordnungspunkte wurden aufgrund der Verzögerungen und der anstehenden Gefahr der „Führungslosigkeit“ der Ortsfeuerwehr Schöningen durch eine Eilentscheidung des Bürgermeisters ersetzt. Schade, dass die Arbeit der Kameraden so nicht öffentlich gewürdigt werden konnte.)
- Anpassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
- Grundstücksverkäufe an Gewerbetreibende (Sicherstellung deren Entwicklung)
Insgesamt handelt es sich um 13 Tagesordnungspunkte, die dringend abgearbeitet werden müssen.
Wir als SPD Fraktion stehen zu unserer Verpflichtung als gewählte Vertreter*innen und folgen unserer Aufgabe. Es ist unsere Pflicht die Funktionsfähigkeit der Kommune aufrechtzuerhalten.
Wichtiger Hinweis: Für Entscheidungen von Gremien sind Präsenzsitzungen (noch?) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Verwaltung hat alles nötige unternommen, um die Empfehlungen des Robert Koch Instituts umzusetzen. Die Sitzordnung für die Ratsmitglieder wurde verändert, im Besucherbereich musste mit zwei Stühlen Abstand Platz genommen werden und auch die Presse saß an unterschiedlichen Tischen.
Zu guter Letzt der wichtige gesetzliche Aspekt:
Entsprechend der Allgemeinverfügung „Soziale Kontakte beschränken“ ist die Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied kommunaler Gremien zulässig. Dort heißt es: „3. Notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen sind weiterhin zulässig, hierbei handelt es sich um: … l) die Wahrnehmung der Aufgaben oder des Dienstes … als Mitglied kommunaler Gremien, ….“
Kurze Hinweise zu anders lautenden Stellungnahmen:
- Der Bürgermeister lädt die Abgeordneten unter Mitteilung der Tagesordnung ein. (§59, Abs. 1, Satz 1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Vertretung auf. (§59, Abs. 3, Satz 1) Dieses erfolgte so zur geplanten Sitzung. Demnach ist die Notwendigkeit eines Gesprächs zwischen den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister nicht zu erkennen.
- Es ist rechtlich möglich und praktisch auch üblich, dass unter dem Tagesordnungspunkt „Feststellung der Tagesordnung“ Änderungen, wie das Absetzen bestimmter Tagesordnungspunkte, beantragt werden können. Dieses hatte die SPD Stadtratsfraktion bereits vorbereitet. Eine Vielzahl zeitlich nicht dringender Tagesordnungspunkte sollte abgesetzt werden, sodass sich die Vertretung nur mit den Nötigsten Punkten hätte befassen müssen.
- Es ist richtig, dass auch vier Mitglieder der SPD Stadtratsfraktion nicht an der Sitzung teilgenommen hätten. Dieses erklärt sich recht einfach. Ein Mitglied hat sein Mandat zur Verfügung gestellt. Hierfür sollte Florian Jura, welcher anwesend war, nachrücken. Dieses ist allerdings nur mit einem Ratsbeschluss möglich. Drei weitere Mitglieder unserer Fraktion oder deren Partner*innen leiden unter Vorerkrakungen, sodass sich diese begründet entschuldigten.
- Es heißt in vielen Stellungnahmen, dass die Vertretung auch mit verringerter Anzahl an Abgeordneten tagen könne. Dieses ist nach Absprache sicherlich möglich. Allerdings stellt sich die Frage, welche Abgeordneten der anderen Fraktionen / Gruppen teilnehmen würden, wenn sie bislang aus unterschiedlichen Gründen nicht teilgenommen haben?
Diese Aufstellung wird laufend ergänzt.